Dieses Programm hilft Ihnen, die notwendige Zahl der Feuerlöscher zu ermitteln, die nach den gesetzlichen Vorgaben
im Betrieb bereit gestellt werden müssen.
Grundlage für die Berechnung ist die
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Bitte beachten Sie:
Unabhängig von dem hier errechneten Ergebnis ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher
bereit zu stellen. Alle Angaben ohne Gewähr.
1. Brandklassen
Feuerlöscher und Löschmittel müssen zum Löschen für die im Betrieb vorhandenen Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu
einer oder mehreren Brandklassen geeignet sein. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür
geltenden Piktogrammen angegeben.
Brandklasse D: Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen (erhöhte Brandgefährdung)
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in
Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten (erhöhte Brandgefährdung)
2. Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung
normale Brandgefährdung
erhöhte Brandgefährdung
Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung: (gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände")
Hinweis: Für die Brandklasse "F" gibt es Feuerlöscher mit folgenden Löschvermögen:
5 F, 25 F, 40 F und 75 F (die Zahl steht für die zu löschende Füllmenge der Fritteuse oder des Fettbackgerätes).
3. Größe des zu schützenden Betriebsbereiches
m²
4. Erfassung der bereits vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE) nach DIN EN 3
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE,
ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Löschvermögen
Löschvermögen
LE
Anzahl
Brandklasse A
Brandklasse B
6
21 A
113 B
9
27 A
144 B
10
34 A
12
43 A
183 B
15
55 A
233 B
Ergebnis
Sie verfügen über LE.
Insgesamt benötigen Sie LE.
Das bedeutet, dass Sie noch zusätzlich LE benötigen.
Das bedeutet, dass Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von LE verfügen.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung!