Berechnungsmodul Feuerlöscher
Dieses Programm hilft Ihnen, die notwendige Zahl der Feuerlöscher zu ermitteln, die nach den gesetzlichen Vorgaben
im Betrieb bereit gestellt werden müssen.
Grundlage für die Berechnung sind die "Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern"
(BGR 133, ehemalige ZH 1/201).
Bitte beachten Sie:
Unabhängig von dem hier errechneten Ergebnis ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher
bereit zu stellen.
Schritt 1:
Wählen Sie aus der Liste den Betriebsbereich aus.
Schritt 2:
Wählen Sie aus der Liste die Brandgefährdung aus.
Schritt 3:
Geben Sie die Größe des zu schützenden Betriebsbereiches an.
Schritt 4:
Geben Sie die bereits vorhandenen Feuerlöscher an.
Schritt 5:
Errechnen Sie
- die insgesamt erforderlichen Löschmitteleinheiten,
- die bereits abgedeckten Löschmitteleinheiten,
- die ggf. noch fehlenden Löschmitteleinheiten.
- Verkauf, Handel, Lager,
- Verwaltung, Dienstleistung,
- Industrie oder
- Handwerk.
- durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und
- in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist, oder
- eine Zuordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdung nicht möglich ist.
- Lager mit nichtbrennbaren Baustoffen, z. B. Fliesen, Keramik mit geringem Verpackungsanteil
- Verkaufsräume mit nichtbrennbaren Artikeln, z. B. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien
- Lager mit nichtbrennbaren Stoffen und geringem Verpackungsmaterial
- Lager mit brennbarem Material
- Holzlager im Freien
- Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln, z. B. Buchhandel, Radio-Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien, Papier, Foto, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien, Chemischreinigung
- Ausstellung/Lager für Möbel
- Lagerbereich für Leergut und Verpackungsmaterial
- Reifenlager
- Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Lösungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwollager, Holzlager, Schaumstofflager
- Eingangs- und Empfangshallen von Theatern, Verwaltungsgebäuden, Arztpraxen, EDV-Bereiche ohne Papier, Bürobereiche ohne Aktenlagerung, Büchereien
- EDV-Bereiche mit Papier, Küchen, Gastbereiche mit Hotels, Pensionen
- Bürobereiche mit Aktenlagerung
- Archive
- Kinos, Diskotheken
- Theaterbühnen
- Abfallsammelräume
- Gärtnerei, Galvanik, Dreherei, mechanische Metallbearbeitung, Fräserei, Bohrerei, Stanzerei
- Schlosserei, Vulkanisierung, Leder/Kunstleder und Textilverarbeitung, Backbetrieb, Elektrowerkstatt
- Kfz-Werkstatt, Tischlerei/Schreinerei, Polsterei
- Ziegelei, Betonwerk
- Herstellung von Glas und Keramik
- Papierherstellung im Naßbereich
- Konservenfabrik
- Herstellung elektronischer Artikel/Geräte
- Brauereien/Getränke
- Stahlbau
- Maschinenbau
- Brotfabrik
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Herstellung von Gummiwaren
- Kunststoff-Spritzgießerei
- Kartonagen
- Montage von Kfz/Haushaltsgroßgeräten
- Baustellen ohne Feuerarbeiten
- Möbelherstellung, Spanplattenherstellung, Webereien, Spinnereien, Herstellung von Papier im Trockenbereich, Verarbeitung von Papier, Getreidemühlen und Futtermittel, Baustellen mit Feuerarbeiten, Schaumstoff-, Dachpappenherstellung, Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte, Raffinerien, Öl-Härtereien, Druckereien, Petrochemische Anlagen, Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
Feuerlöscher nach der alten DIN 14 406 können alleine oder zusammen mit EN-Feuerlöschern verwendet werden.
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Brandklassen:
| A | feste, glutbildende Stoffe |
| B | flüssige oder flüssig werdende Stoffe |
| C | gasförmige Stoffe, auch unter Druck |
| D | brennbare Metalle |
| Löschmitteleinheiten werden nur für die Brandklassen A (feste, glutbildende Stoffe) und B (flüssige oder flüssig werdende Stoffe) angegeben. Bestehen darüber hinaus Brandgefahren durch gasförmige Stoffe (Brandklasse C) oder brennbare Metalle (Brandklasse D) muss die Zulassung für diese Brandklassen auf dem Feuerlöscher vermerkt sein. | |
Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren Aufstellung
Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt sein.
Die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern richtet sich nach der Brandgefährdung in Verbindung Grundfläche, sowie Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher.
| Grundfläche bis m2 | Löschmitteleinheiten | ||
| geringe Brandgef. | mittlere Brandgef. | große Brandgef. | |
| 50 | 6 | 12 | 18 |
| 100 | 9 | 18 | 27 |
| 200 | 12 | 24 | 36 |
| 300 | 15 | 30 | 45 |
| 400 | 18 | 36 | 54 |
| 500 | 21 | 42 | 63 |
| 600 | 24 | 48 | 72 |
| 700 | 27 | 54 | 81 |
| 800 | 30 | 60 | 90 |
| 900 | 33 | 66 | 99 |
| 1000 | 36 | 72 | 108 |
| je weiter 250 | 6 | 12 | 18 |
Falls erforderlich, können zusätzlich entweder größere fahrbare Löschgeräte der zugehörigen Brandklasse, z. B. fahrbare Pulverlöschgeräte, fahrbare Kohlendioxidlöschgeräte, Schaumlöschgeräte für die Erzeugung von Schwer-, Mittel- und Leichtschaum, Wandhydranten oder ortsfeste Feuerlöschanlagen eingesetzt werden.
Zur allgemeinen Brandbekämpfung dürfen Pulverlöscher mit einem Inhalt bis einschließlich 2 kg nicht verwendet werden.
Zur Minderung von Folgeschäden sollten - sofern geeignet - Feuerlöscher mit Wasser, mit Wasser mit Zusätzen bzw. mit Schaum in Betracht gezogen werden.
Treten Brandgefahren durch gasförmige Stoffe oder brennbare Metalle auf, sind diese Bereiche nach den betrieblichen Erfordernissen durch Feuerlöscher zu schützen, die auch für die Brandklasse C oder D zugelassen sind.
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